Erben und Vererben
Vorsorge für die Zukunft schaffen
Sie möchten Ihren Nachlass rechtssicher regeln oder gemeinsam mit Ihrem Ehepartner bzw. Lebenspartner verbindliche Vereinbarungen für den Todesfall treffen? Eine frühzeitige Gestaltung schafft Klarheit und hilft, spätere Unsicherheiten zu vermeiden.
Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen begleiten Sie bei allen Fragen des Erbrechts und unterstützen Sie sowohl bei der Nachlassplanung als auch nach Eintritt eines Erbfalls.
Testament oder Erbvertrag
So begleiten wir Sie
Verfügungen von Todes wegen gehören zu den persönlichsten rechtlichen Entscheidungen überhaupt. Umso wichtiger ist eine sorgfältige und individuelle Beratung. Insbesondere bei vorhandenem Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder komplexeren Familienverhältnissen empfiehlt sich die notarielle Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages.
Mit einer notariellen Verfügung können Sie dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille eindeutig dokumentiert wird. Gleichzeitig lassen sich häufig Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden und steuerliche Gesichtspunkte frühzeitig berücksichtigen. Dabei spielen weder Ihr Lebensalter noch Ihr Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle – eine vorausschauende Regelung ist in jeder Lebensphase sinnvoll.
Da jede familiäre und wirtschaftliche Situation anders ist, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Lösung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs besprechen wir Ihre Vorstellungen, familiären Verhältnisse und Vermögenswerte.
Auf Grundlage des Gesprächs erstellen wir anschließend einen individuellen Entwurf, den Sie per E-Mail oder auf Wunsch per Post erhalten. Für die Ausarbeitung nehmen wir uns die erforderliche Zeit, damit sämtliche Regelungen sorgfältig geprüft und auf Ihre Situation abgestimmt werden. Sofern steuerliche Fragestellungen berührt sind, arbeiten wir selbstverständlich gerne mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.
Nach Durchsicht des Entwurfs stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Sobald alle Punkte geklärt sind, vereinbaren wir einen Termin zur notariellen Beurkundung.
Regelmäßige Prüfung
Wenn sich Lebensumstände ändern
Ein Testament oder Erbvertrag sollte regelmäßig überprüft werden. Veränderungen in der Familie, bei den Vermögensverhältnissen oder in den persönlichen Vorstellungen können dazu führen, dass bestehende Regelungen nicht mehr den eigenen Wünschen entsprechen.
Wenn sich Ihre Lebenssituation wesentlich verändert hat, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Anpassung oder Neugestaltung Ihrer erbrechtlichen Verfügungen.
Besondere Vorsorge
für Angehörige mit Behinderung oder Sozialleistungsbezug
Nicht jede Nachlassgestaltung folgt den gleichen Anforderungen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Situation, wenn ein Angehöriger aufgrund einer Behinderung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist oder Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung bzw. Eingliederungshilfe bezieht.
Durch ein sogenanntes Behindertentestament kann sichergestellt werden, dass dem betroffenen Angehörigen Vermögenswerte zugutekommen, ohne dass diese unmittelbar zur Deckung von Sozialleistungskosten eingesetzt werden müssen. Ziel ist es, die Lebensqualität des Betroffenen nachhaltig zu verbessern und zugleich den Familienbesitz zu erhalten.
Auch bei Personen, die auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, kann ein Bedürftigentestament eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit darstellen. Durch eine sorgfältige testamentarische Regelung lassen sich Vermögenswerte häufig so strukturieren, dass sie dem Begünstigten zugutekommen, ohne den Zweck der staatlichen Leistungen zu gefährden.
Die rechtssichere Ausgestaltung solcher Verfügungen setzt eine sorgfältige Planung voraus. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, die den Bedürfnissen Ihrer Familie gerecht wird.
Das Unternehmertestament
Nachfolge rechtzeitig gestalten
Für Unternehmerinnen und Unternehmer hat die Nachfolgeplanung eine besondere Bedeutung. Fehlt eine klare Regelung für den Erbfall, können gesellschaftsrechtliche Vorgaben und erbrechtliche Bestimmungen zu unerwünschten Ergebnissen führen und die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens beeinträchtigen.
Ein Unternehmertestament dient dazu, die Unternehmensnachfolge frühzeitig und rechtssicher zu regeln. Dabei sind nicht nur die familiären Interessen, sondern auch gesellschaftsvertragliche Regelungen, steuerliche Aspekte sowie die langfristige Fortführung des Unternehmens zu berücksichtigen. Häufig müssen erbrechtliche Verfügungen mit bestehenden Gesellschaftsverträgen abgestimmt werden, um spätere Konflikte oder rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Nachfolgekonzept, das Ihre persönlichen Vorstellungen und die Interessen Ihres Unternehmens in Einklang bringt. Bei Bedarf arbeiten wir dabei eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren Beratern zusammen, um eine tragfähige und zukunftssichere Lösung zu schaffen.
Unterstützung nach einem Erbfall
Erben und Erbengemeinschaften
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Neben Rechten werden dabei auch bestehende Verpflichtungen übernommen. Für die Beteiligten ergeben sich häufig zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen.
Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen stehen Erben und Erbengemeinschaften in dieser Situation als unabhängige Ansprechpartner zur Seite. Gehören zum Nachlass Immobilien oder Beteiligungen an Unternehmen, muss die Erbfolge häufig gegenüber Grundbuchämtern oder Registern nachgewiesen werden. In grenzüberschreitenden Sachverhalten kann zudem die Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses erforderlich sein.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Nachweise und Unterlagen benötigt werden, und bereiten die notwendigen Anträge und Erklärungen vor.
Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht regelmäßig eine Erbengemeinschaft. Bis zur endgültigen Verteilung des Nachlasses können die Beteiligten grundsätzlich nur gemeinschaftlich über die Nachlassgegenstände verfügen. Dies erfordert oftmals Abstimmung und rechtliche Gestaltung.
Die Übertragung von Erbanteilen sowie Vereinbarungen über die Aufteilung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen bedürfen in vielen Fällen der notariellen Beurkundung. Wir unterstützen die Beteiligten dabei, tragfähige und interessengerechte Lösungen zu entwickeln und die erforderlichen Verträge rechtssicher umzusetzen.