Schenken und Vermögen übertragen
Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestalten
Sie möchten bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen, Angehörige unterstützen oder Vermögenswerte schrittweise an die nächste Generation weitergeben?
Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungen und Übertragungsverträgen.
Schenken mit Weitblick
Ob Immobilien, Unternehmensanteile, Geldvermögen oder sonstige Vermögenswerte: Für eine Übertragung zu Lebzeiten kann es viele Gründe geben. Häufig geht es darum, die Unternehmensnachfolge vorzubereiten, Kindern oder Enkelkindern finanzielle Unterstützung zu geben, steuerliche Freibeträge sinnvoll zu nutzen oder persönliche Wünsche frühzeitig umzusetzen.
Welche Gestaltung im Einzelfall geeignet ist, hängt von Ihren familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnissen ab. Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen besprechen mit Ihnen Ihre Ziele und entwickeln eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Dabei können auch Rückforderungsrechte, Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte oder sonstige Absicherungsmechanismen zugunsten des Übertragenden berücksichtigt werden.
Unternehmensübertragungen
Besondere Anforderungen bei Unternehmensübertragungen
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen erfordert regelmäßig nicht nur die Gestaltung eines Übertragungsvertrages, sondern auch die Überprüfung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Gesellschaftsverträge enthalten häufig Zustimmungserfordernisse, Vorkaufsrechte oder Nachfolgeklauseln, die bei einer Übertragung berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, bestehende Vollmachten und Vertretungsregelungen daraufhin zu prüfen, ob sie auch nach der Übertragung noch den gewünschten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Soweit erforderlich, unterstützen die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen bei der Anpassung vorhandener Regelungen oder bei der Gestaltung neuer gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen und Vollmachten, um eine rechtssichere und zukunftsfähige Unternehmensstruktur zu gewährleisten.
Sorgfältige Vorbereitung statt übereilter Entscheidungen
Gerade bei der Übertragung wertvoller Vermögensgegenstände wie Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen ist eine gründliche rechtliche Prüfung unerlässlich. Viele Verträge bedürfen der notariellen Beurkundung; zudem sind gesetzliche Vorgaben, Registerfragen und steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen bereiten Ihren Schenkungs- oder Übertragungsvertrag mit der gebotenen Sorgfalt vor und achten darauf, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei Unternehmensübertragungen oder steuerlich anspruchsvollen Gestaltungen arbeiten wir auf Wunsch gerne mit Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern zusammen.
Sind Minderjährige an der Übertragung beteiligt, kann zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein. Bitte weisen Sie uns frühzeitig darauf hin, damit die notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.
Was geschieht nach der Beurkundung?
Mit der Unterzeichnung der Urkunde ist die Angelegenheit häufig noch nicht abgeschlossen. Insbesondere bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen muss der Vertrag anschließend vollzogen werden. Hierzu sind regelmäßig Genehmigungen, Zustimmungen, Bescheinigungen oder Erklärungen verschiedener Behörden, Gerichte und Registerstellen einzuholen.
Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen übernehmen die notarielle Abwicklung, koordinieren die erforderlichen Vollzugsschritte und überwachen die Umsetzung des Vertrages bis zum Abschluss des Verfahrens.