Immobilienkauf

Sie beabsichtigen den Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks?

Für viele Menschen ist der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie ein ganz wesentliches, vielleicht auch einmaliges Ereignis im Leben, das mit großer Sorgfalt und Umsicht betreut und begleitet werden sollte.

Die Notare der Sozietät Dr. Foerster, Wiesner & Kollegen begleiten Sie durch den gesamten Beurkundungsvorgang von der Entwurfserstellung, über die Beurkundung des Vertrages bis zur vollständigen Abwicklung.

Vorbereitung des Kaufvertrags

Für die Erstellung eines korrekten Kaufvertrags benötigen wir zunächst einige wesentliche Informationen.

Ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Den ausformulierten Kaufvertragsentwurf erhalten beide Vertragsseiten – Käufer und Verkäufer – per E-Mail (falls gewünscht) oder Post. Dieser Entwurf wird in der Regel auch von der finanzierenden Bank des Käufers benötigt im Rahmen der Antragstellung für das Darlehen benötigt.

Damit wir einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten können, können Sie uns idealerweise schon einige Informationen übermitteln, z.B.:

  • Was genau wird verkauft?
  • Wie hoch ist der Kaufpreis und wann soll er gezahlt werden?
  • Wer sind Käufer und Verkäufer?
  • Wird Inventar übernommen? Gibt es eine Photovoltaikanlage oder andere Besonderheiten?
  • Wie lange möchte der Verkäufer die Immobilie noch weiter nutzen?

Gern dürfen Sie hierzu unsere Online-Anfrageformulare verwenden, um uns Informationen vorab zu übermittelt. Oder Sie sprechen uns einfach telefonisch oder per E-Mail an bzw. vereinbaren einen Besprechungstermin, in dem unsere Notare persönlich den gesamten Sachverhalt eingehend mit Ihnen erörtern und alle aufkommenden Fragen klären können.

In der Regel erhalten Sie den Kaufvertragsentwurf innerhalb weniger Tage nach Eingang der vollständigen Informationen bzw. nach dem Termin oder dem Telefonat. Sie prüfen den Entwurf und melden sich bei Fragen oder Unklarheiten bei uns.

Formalien und Besonderheiten

Schnelligkeit ist wichtig, doch bei Geschäften von erheblichem Wert wie Immobilienkäufen hat Sorgfalt oberste Priorität. Es sind eine Vielzahl von Formalien zu beachten, die wir als Notare zwingend zu beachten haben, z.B.:

Sind Sie als Privatperson Käufer und erwerben die Immobilie von einem Unternehmer, darf der Beurkundungstermin erst 14 Tage nach Versendung des Kaufvertragsentwurfs stattfinden. Diese Regelung dient dem Verbraucherschutz – und wir halten sie ein. Bitte planen Sie diese zwingende Wartezeit mit ein.

Wird der Kauf durch eine Bank finanziert, erhalten Sie nach Abschluss des Darlehensvertrags Unterlagen zu den erforderlichen Sicherheiten, etwa einer Grundschuld. Im Kaufvertrag wird für diese Finanzierung in der Regel eine sog. Belastungsvollmacht vorgesehen. Bitte reichen Sie uns die Unterlagen der Bank für eine solche Sicherheitenbestellung (Grundschuldbestellung) frühzeitig ein, dann kann sogar alles erforderlich in einem Termin erledigt werden.

Wird eine Person (z.B. einer der Verkäufer) durch einen Bevollmächtigten vertreten, ist es wichtig im Vorfeld zu prüfen, ob die Vollmacht ausreichend ist. Bitte reichen Sie uns in diesem Falle vorab eine Kopie der Vollmacht herein, damit wir Ihnen hierzu rechtzeitig Hinweise geben können.

Wird ein Erbbaurecht oder eine Eigentumswohnung veräußert, sind häufig Zustimmungs- und Verzichtserklärungen der weiteren Eigentümer erforderlich. Dies kann zu Verzögerungen bei der Abwicklung führen. Wir weisen Sie hierauf rechtzeitig hin und schaffen so eine bessere zeitliche Planbarkeit.

Verzögerungen können sich ergeben, wenn Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen beteiligt sind und das Familien- bzw. Betreuungsgericht das Geschäft genehmigen muss. Auch wenn Erben verkaufen, bevor sie als Erben im Grundbuch eingetragen sind, kann es zu Verzögerungen kommen, da das Grundbuch in der Regel zuvor berichtigt werden muss. Bitte geben Sie uns daher frühzeitig Bescheid, damit wir die entsprechenden Anträge vorbereiten und die Angelegenheit so zügig wie möglich klären können.

Abwicklung des Kaufvertrages

Mit der Beurkundung ist der Vertrag noch nicht vollzogen. Der abgeschlossene Kaufvertrag muss nun noch abgewickelt werden, was ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Notar muss Erklärungen verschiedener Stellen einholen und selbst abgeben. Der Notar überprüft in der Regel, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung vorliegen und der Käufer hinreichend abgesichert ist; erst dann bestätigt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises. Weiterhin überwacht der Notar, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst dann erfolgt, wenn die Voraussetzungen hierfür (in der Regel die vollständige Kaufpreiszahlung) vorliegen.