Architekten- und Ingenieursrecht


Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Architekten, Ingenieuren und den übrigen an einem Bauprojekt Beteiligten. Als interdisziplinäres Rechtsgebiet vereint es insbesondere das Vertrags- und Honorarrecht, das Haftungsrecht, das Urheberrecht sowie das Berufsrecht.

Zentrale Grundlage ist der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmt und sich vor allem am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) orientiert. Ergänzend spielt das Honorarrecht eine wichtige Rolle, insbesondere unter Berücksichtigung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als maßgeblichem Preisrecht. Darüber hinaus befasst sich das Rechtsgebiet mit der Haftung bei Pflichtverletzungen sowie mit urheber- und berufsrechtlichen Fragestellungen und bildet damit die rechtliche Grundlage für die sichere Planung und Umsetzung von Bauprojekten.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Architekten- und Ingenieursrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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