Arzt- und Arzthaftungsrecht


Das Arzthaftungsrecht regelt die zivilrechtliche Verantwortung von Ärzten für Fehler bei der Behandlung von Patienten. Es umfasst den wirtschaftlichen Ausgleich von Schäden, die Patienten infolge von Pflichtverletzungen während der medizinischen oder pflegerischen Versorgung entstehen, und ist vom strafrechtlichen Vorgehen gegen Behandlungsfehler zu unterscheiden.

Das Arzthaftungsrecht kennt sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche: Bei schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten muss der Arzt den entstandenen Schaden ersetzen, während die deliktische Haftung bei rechtswidriger, schuldhafter Verletzung von Körper oder Gesundheit unabhängig geltend gemacht werden kann.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Arzt- und Arzthaftungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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