Bankrecht


Das Bankrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Geschäfte von Banken und umfasst sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Banken als Vertragspartner oder Adressaten behördlicher Maßnahmen betreffen.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Anlegern, die aufgrund des oft ungleichen Kräfteverhältnisses gegenüber Banken besonderen Informations- und Aufklärungspflichten unterliegen. Werden diese Pflichten verletzt, können Anleger unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa wenn Kapitalanlagen oder Finanzierungsmodelle nicht den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Bankrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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