Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist ein zentrales Teilgebiet des öffentlichen Baurechts und regelt, ob und wie Grundstücke bebaut oder genutzt werden dürfen. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung, bei der unterschiedliche Interessen von Eigentümern, Nachbarn und der Allgemeinheit ausgeglichen werden.
Es unterscheidet sich vom Bauordnungsrecht, das technische Anforderungen an Gebäude wie Sicherheit oder Brandschutz festlegt, indem es vor allem die zulässige Nutzung und Lage von Bauflächen steuert. Instrumente des Bauplanungsrechts sind Flächennutzungspläne zur vorbereitenden Planung und Bebauungspläne für die verbindliche Festlegung einzelner Baugebiete.
Das Recht sorgt zudem für den Schutz öffentlicher Belange wie Umwelt, Denkmalschutz und Verkehrsanbindung, regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Planungsverfahren und differenziert zwischen Bauen im Innenbereich, wo unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Bebauungsplan gebaut werden kann, und dem streng geregelten Außenbereich.
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