Baurecht
Das Baurecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken und unterteilt sich in privates und öffentliches Baurecht.
Das private Baurecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten, insbesondere zwischen Auftraggebern und Planern oder ausführenden Unternehmen wie Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern. Hier ermöglicht die Privatautonomie flexible vertragliche Regelungen.
Das öffentliche Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts legt fest, welche Bauvorhaben zulässig sind und welche Grenzen, Ordnungsvorschriften und Fördermaßnahmen bei der Nutzung von Grundstücken zu beachten sind. Es gliedert sich in Bauplanungsrecht, das die grundsätzliche Nutzung und Struktur von Bauflächen regelt, und Bauordnungsrecht, das die konkrete Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen steuert.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Baurecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: