Bauträgerrecht
Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Errichtung und Verkauf von Immobilien und umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte. Es betrifft insbesondere die Beziehungen zwischen Bauträgern, Käufern, Architekten, Bauunternehmen und Behörden.
Schwerpunkt sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Haftung des Bauträgers, sowohl für Mängel an der Immobilie als auch für Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Bauträgerrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: