Betreuungsrecht


Die rechtliche Betreuung unterstützt erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht selbst regeln können. Dies kann etwa bei Demenz, Schlaganfall, Autismus, Down-Syndrom, Suchterkrankungen oder nach einem schweren Unfall der Fall sein.

Ab dem 18. Lebensjahr sind Menschen grundsätzlich selbst verantwortlich für Entscheidungen und rechtliche Angelegenheiten, wie Kontoeröffnungen oder Vertragsabschlüsse. Kann eine Person diese Aufgaben nicht eigenständig wahrnehmen, wird ein rechtlicher Betreuer oder eine Betreuerin bestellt, der bzw. die die Wünsche der betreuten Person ermittelt und Entscheidungen in ihrem Sinne trifft.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Betreuungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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