Bürgerliches Recht
Das Zivilrecht, auch „bürgerliches Recht“ genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Personen, sei es als natürliche oder juristische Person. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und umfasst die rechtliche Ordnung des alltäglichen Miteinanders. Typische Anwendungsbereiche sind Mietrecht, Kaufrecht, Familien- und Eherecht sowie Eigentums- und Besitzverhältnisse.
Darüber hinaus bilden sich zahlreiche Spezialgebiete innerhalb des Zivilrechts heraus, die entweder vor speziellen Gerichten oder in besonderen Kammern verhandelt werden. Zu den zentralen Gebieten des Zivilrechts zählen Personenrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Wirtschaftsprivatrecht und Vertragsrecht, wobei sich unter letzte moderne Bereiche wie Internetrecht und Datenschutzrecht zunehmend etablieren.
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