Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und geht über Verkehrsverstöße hinaus. Es umfasst u. a. Verstöße im Wasserrecht, Tierschutzrecht, Naturschutz, Vereins- und Versammlungsrecht, im Pass-, Ausweis- und Meldewesen sowie im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung.
Im Vergleich zu Straftatbeständen sehen Ordnungswidrigkeitentatbestände weitaus geringfügigere Rechtsfolgen vor.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Bußgeldverfahren insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: