Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, insbesondere im Hinblick auf Kaufverträge und dingliche Rechte. Es unterscheidet zwischen dem Vollrecht (Eigentum), grundstückgleichen Rechten wie dem Erbbaurecht und beschränkten dinglichen Rechten, darunter Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallasten, dingliche Vorkaufsrechte sowie Grundpfandrechte wie Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld.
Die Regelungen finden überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihre Grundlage. Beratungsleistungen umfassen unter anderem die Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sowie die Klärung aller damit zusammenhängenden Fragen, etwa im Hinblick auf das Grundbuch.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Grundstücksrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: