Haftpflichtrecht


Haftpflicht bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person oder eines Unternehmens, für einem anderen zugefügte Schäden Ersatz zu leisten. Sie dient dem Ausgleich erlittenen Nachteils und der Sicherung eines geordneten Zusammenlebens, indem Rechtsgutverletzungen ausgeglichen oder der ursprüngliche Zustand so weit wie möglich wiederhergestellt wird. Haftung kann auf unterschiedliche Weise entstehen, etwa durch Verschulden, das heißt wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflicht verletzt, durch Gefährdungshaftung bei besonders risikoreichen Tätigkeiten oder Anlagen unabhängig vom Verschulden, durch vertragliche Haftung bei Verletzung von Leistungs- oder Schutzpflichten aus einem Vertrag, durch deliktische Haftung bei der Verletzung von Rechten anderer wie Leben, Gesundheit oder Eigentum sowie durch Haftung für Dritte, wenn Unternehmen oder Vertretende für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeitenden oder Beauftragten verantwortlich gemacht werden. Verursachen mehrere Personen denselben Schaden, kann der Geschädigte jeden Beteiligten in voller Höhe in Anspruch nehmen, während die Beteiligten den Schaden untereinander nach ihrem Anteil ausgleichen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Haftpflichtrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


zurück