Handels- und Wirtschaftsrecht


Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs, insbesondere im Bereich des Vertriebs. Neben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuchs (HGB), wird es maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Es umfasst die rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, wie Handelsvertreter-, Vertragshändler- oder Kommissionsverträgen, sowie von Franchisevereinbarungen.

Darüber hinaus betrifft das Handelsrecht die laufende rechtliche Beratung im nationalen und internationalen Vertrieb, die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die rechtliche Begleitung im E-Commerce. Auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in wettbewerbs-, lizenz- und markenrechtlichen Fragestellungen ist Teil dieses Rechtsgebiets.

Das Wirtschaftsrecht legt den rechtlichen Rahmen für unternehmerisches Handeln fest und umfasst alle Rechtsfragen, die Unternehmen während ihres gesamten Lebenszyklus betreffen. Es reicht von der Unternehmensgründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis hin zu Expansion, Verkauf oder internationaler Zusammenarbeit. Ziel ist es, unternehmerische Aktivitäten rechtlich abzusichern, komplexe Herausforderungen zu meistern und die Interessen des Unternehmens in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld zu schützen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Handels- und Wirtschaftsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


zurück