Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Handelsvertretern und Unternehmen. Ein Handelsvertreter ist eine selbstständige Person oder eine juristische Person, die für ein Unternehmen tätig ist und im Namen dieses Unternehmens Geschäftsabschlüsse vermittelt oder abschließt.
Das Recht des Handelsvertreters umfasst sowohl Pflichten als auch Ansprüche. Zu den Rechten gehören insbesondere der Anspruch auf Provision für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte, ein Auskunftsanspruch über kunden- und geschäftsrelevante Informationen, die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots während der Vertragslaufzeit sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertrags für die geschaffenen Kundenbeziehungen. Den Pflichten eines Handelsvertreters unterliegt insbesondere die Sorgfaltspflicht, die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Unternehmen sowie die Informationspflicht über alle für die Geschäftsabwicklung relevanten Umstände.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Handelsvertreterrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: