Insolvenzrecht
Der Bereich Insolvenzrecht umfasst die Schuldnerberatung, die Privat- und Unternehmensinsolvenz sowie das internationale Insolvenzrecht. Im Mittelpunkt stehen die außergerichtliche Schuldenbereinigung, der Sanierungsvergleich und die Restrukturierung von Unternehmen. Hinzu kommt die Begleitung bei der Stellung von Insolvenzanträgen, während des Insolvenzverfahrens oder in der Eigenverwaltung sowie die Erstellung und Verhandlung von Insolvenzplänen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des pfändbaren Vermögens unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften bei Lohnpfändung, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung. Zudem gewinnt die Verteidigung des Schuldners gegen nicht gerechtfertigte Forderungsanträge oder die Versagung der Restschuldbefreiung zunehmend an Bedeutung.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Insolvenzrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: