Kreditsicherungsrecht
Das Kreditsicherungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Absicherung von Krediten, etwa durch Hypotheken, Bürgschaften, Schuldbeitritte oder Garantien. Es umfasst sowohl die Beratung zu Fremd- und Eigenfinanzierungen als auch die rechtliche Begleitung bei der Verwertung von Kreditsicherheiten, um die Ansprüche von Kreditgebern im Falle eines Ausfalls abzusichern.
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