Landwirtschaftsrecht
Was ist das Landwirtschaftsrecht?
Das Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die landwirtschaftliche Tätigkeit sowie landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmer betreffen. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein Querschnittsrecht: Es verbindet Vorschriften aus dem Zivilrecht – etwa das Pachtrecht und das Erbrecht – mit solchen aus dem öffentlichen Recht, insbesondere dem Verwaltungsrecht. Eine große Rolle spielt zudem das Europarecht, da die Gemeinsame Agrarpolitik der EU weite Teile der landwirtschaftlichen Förderung und Marktordnung bestimmt. Auf nationaler Ebene werden diese Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Wegen dieser Vielzahl an Rechtsquellen ist das Landwirtschaftsrecht besonders komplex und berührt nahezu alle Bereiche der landwirtschaftlichen Praxis.
Hofübergabe – den landwirtschaftlichen Betrieb rechtlich übertragen
Ein besonders wichtiger Bereich des Landwirtschaftsrechts ist die Hofübergabe. Dabei überträgt der bisherige Eigentümer seinen landwirtschaftlichen Betrieb bereits zu Lebzeiten auf einen Nachfolger – meist ein Kind oder einen anderen Angehörigen. Man spricht auch von der vorweggenommenen Erbfolge. Das Ziel ist es, den Betrieb als zusammenhängende Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung des Grund und Bodens zu verhindern.
Besondere Bedeutung hat dabei die Höfeordnung. Sie gilt in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Brandenburg besteht seit 2019 eine eigenständige Höfeordnung, die sich eng an die nordwestdeutsche anlehnt. Die Höfeordnung ist jedoch nicht zwingend: Der Eigentümer kann entscheiden, ob er sie anwenden möchte oder nicht (fakultatives Höferecht).
Wenn die Höfeordnung angewendet wird, regelt sie, wer den Hof übernimmt (Hofnachfolge) und wie die anderen Kinder abgefunden werden. Der Hof geht als Ganzes auf den Hoferben über, und die übrigen Erben erhalten statt eines Anteils am Hof eine Geldabfindung (§ 12 HöfeO). Diese Abfindung ist auf 60 Prozent des Grundsteuerwerts des Betriebs begrenzt, um den Hof nicht zu überlasten. Verkauft der Hoferbe den Betrieb jedoch innerhalb von zwanzig Jahren nach der Übergabe, können die weichenden Erben eine Nachabfindung verlangen (§ 13 HöfeO). Auf diese Weise stellt die Höfeordnung sicher, dass der Betrieb leistungsfähig bleibt und in der Familie fortgeführt werden kann.
Die Rolle des Notars bei der Hofübergabe
Der Hofübergabevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Der Notar spielt bei der Hofübergabe eine zentrale Rolle: Er beurkundet den Vertrag, prüft die Grundbuchlage und berät die Beteiligten umfassend den Folgen der Übergabe. Der Notar muss die Beteiligten insbesondere darüber belehren, dass alle Vereinbarungen in die notarielle Urkunde aufgenommen werden müssen.
Zudem bedarf der Hofübergabevertrag der Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht. Das Gericht prüft dabei, ob ein Versagungsgrund nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorliegt, etwa ob die Übergabe die Fortführung des Betriebs gefährden könnte. Der Notar wird regelmäßig die Einholung dieser Genehmigung beantragen. Da bei einer Hofübergabe viele rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen sind, ist die fachliche Begleitung durch einen erfahrenen Notar ggf. im Zusammenspiel mit anderen Beratern (Steuerberatern und Beratern von berufsständischen Organisationen) für alle Beteiligten von großer Bedeutung.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Landwirtschaftsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: