Leasingrecht


Das Leasingrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Leasing von Kraftfahrzeugen, das im Wesentlichen einer langfristigen Miete ähnelt. Dabei zahlt der Leasingnehmer im Vergleich zum Kaufpreis geringere monatliche Raten und kann das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer zurückgeben. Rechtlich ist das Leasing eng mit dem Kaufrecht verknüpft, da die Ansprüche des Leasingnehmers bei Mängeln häufig über Abtretungen der kaufrechtlichen Ansprüche der finanzierenden Bank geltend gemacht werden.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Leasingrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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