Mahn- und Vollstreckungsrecht
Das Mahn- und Vollstreckungsrecht ermöglicht Gläubigern, offene Forderungen ohne langwierigen Rechtsstreit durchzusetzen. Grundlage ist in der Regel das Vorliegen einer Rechnung, eines Vertrags oder einer vergleichbaren Verpflichtung, und es ist erforderlich, den Aufenthaltsort des Schuldners zu kennen, da eine Zustellung andernfalls nicht möglich ist.
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