Markenrecht
Das Marken- und Kennzeichenrecht bildet die Grundlage für den Schutz unternehmerischer Identität und wirtschaftlicher Werte. Es sichert die Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen und geschäftlichen Bezeichnungen, die oft zu den wichtigsten Vermögenswerten eines Unternehmens zählen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Anmeldung von Marken auf nationaler Ebene, als Unionsmarke für Europa oder international über die IR-Marke, sowie die Überwachung und Durchsetzung der Markenrechte. Dazu zählen sowohl außergerichtliche Maßnahmen wie Abmahnungen als auch gerichtliche Verfahren zur Verteidigung oder Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei Markenverletzungen durch Webseiteninhalte, Domainnamen oder die Nutzung technischer Besonderheiten des Internets. Ebenfalls umfasst das Markenrecht die Bearbeitung von Widersprüchen, Löschungen, Titelschutz, die Markenvertretung für ausländische Anmelder sowie strafrechtliche Aspekte bei Markenverletzungen und Plagiaten.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Markenrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: