Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern und umfasst sowohl die private als auch die gewerbliche Vermietung von Immobilien. Es betrifft insbesondere die Gestaltung und Wirksamkeit von Mietverträgen, Kündigungsrechte, Miethöhe und Mietminderung sowie Fragen zu Renovierung und Schönheitsreparaturen.
Das Pachtrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Verpächter und Pächter und betrifft die Nutzung von Sachen oder Rechten gegen Zahlung eines Pachtzinses. Im Unterschied zur Miete erhält der Pächter das Recht, die überlassene Sache wirtschaftlich zu nutzen und daraus Erträge oder Vorteile zu erzielen, etwa durch landwirtschaftliche Nutzung, gewerbliche Tätigkeit oder andere wirtschaftliche Verwertungen.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Miet- und Pachtrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: