Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet das dauerhaft angelegte Zusammenleben zweier Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung ohne Eheschließung. Typische Merkmale sind ein gemeinsamer Haushalt, gegenseitige Verbundenheit und häufig wirtschaftliche Verflechtungen, während die Partner rechtlich weitgehend unabhängig bleiben. Im Unterschied zur Ehe oder früheren eingetragenen Partnerschaften gibt es keine gesetzlich geregelten Güterstände, keine automatischen Unterhalts- oder Erbansprüche und keine speziellen Vertretungsrechte. Eine solche Lebensgemeinschaft entsteht ohne formellen Akt; entscheidend sind das gemeinsame Führen eines Haushalts, das Auftreten als Paar gegenüber Dritten und die Absicht einer dauerhaften partnerschaftlichen Gemeinschaft. Ob eine nichteheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, wird bei Bedarf anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls festgestellt.
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