Öffentliches Recht


Das Öffentliche Recht umfasst alle Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln, einschließlich nationalen Rechts, Staatsrechts, Europarechts und Völkerrechts. Es bestimmt die Organisation des Staates und die Rechte der Bürger im Alltag. Grundlage bildet das Grundgesetz (GG), das als ranghöchstes Recht die Grundrechte garantiert und die Strukturen von Legislative, Judikative und Exekutive festlegt. Das Verwaltungsrecht sorgt für die Umsetzung der Gesetze durch die Behörden und unterteilt sich in allgemeines Verwaltungsrecht, das Abläufe und Vollstreckung regelt, sowie besonderes Verwaltungsrecht, das spezifische Bereiche wie Polizei-, Bau- oder Beamtenrecht abdeckt.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Öffentliches Recht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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