Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft die Abwehr von Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten, die bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Nutzung von Mobiltelefonen drohen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung der Rechte der Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa durch Einsicht in Ermittlungsakten und gezielte Verteidigungsstrategien.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: