Personengesellschaften


Personengesellschaften in Deutschland sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die gebräuchlichsten Rechtsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die GbR ist die einfachste Form und benötigt keine Eintragung ins Handelsregister. Die OHG, ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet und verpflichtet zur Eintragung ins Handelsregister; alle Gesellschafter haften unbeschränkt. Die KG, ist eine Sonderform der OHG mit unbeschränkt haftenden Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditisten, ebenfalls mit Eintragungspflicht.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Personengesellschaften insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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