Presserecht
Das Presserecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Presse und die Medien. Es umfasst sowohl die Rechte der Presse und ihrer Angehörigen gegenüber Dritten als auch den Schutz von Privatpersonen gegenüber der Berichterstattung der Presse. Unter „Presse“ fallen alle zur öffentlichen Verbreitung bestimmten Erzeugnisse, darunter klassische Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften oder Bücher, aber auch digitale Formate wie Blogs oder Internetbeiträge, sofern sie sich an die Öffentlichkeit richten. Das Presserecht gehört zum Medienrecht und ist nicht in einem einzigen Gesetz gebündelt, sondern verteilt sich auf verschiedene Vorschriften; ein Großteil der Regelungen ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung der Gerichte.
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