Produkthaftungsrecht
Das Produkthaftungsrecht befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten, die Hersteller, Zulieferer und Händler in Bezug auf ihre Produkte betreffen – von der Vertragsgestaltung über Lieferverträge, AGB und Qualitätssicherungsvereinbarungen bis hin zu Produkthaftung und Produktrückrufen. Bereits bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen werden die Grundlagen für die Vermeidung und Lösung möglicher Qualitätsprobleme gelegt. Dabei sind nicht nur nationale, sondern auch europäische Anforderungen an Produkte und Hersteller zu beachten, sei es bei Spielzeugen, Medizinprodukten, Maschinen, Elektronik oder Schutzausrüstung. Das Recht umfasst sowohl die präventive Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Qualitätssicherungsmaßnahmen als auch die rechtliche Unterstützung im Ernstfall, etwa bei Produktmängeln, Behördenverfahren oder der Organisation von Rückrufaktionen.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Produkthaftungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: