Scheidungsrecht


Das Scheidungsrecht beschreibt die rechtlichen Regelungen rund um die Auflösung einer Ehe. Es ist nicht als eigenständiges Gesetz kodifiziert, sondern vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, ergänzt durch Regelungen aus dem FamFG, FamGKG oder RVG. Es umfasst die richterliche Auflösung des Ehebundes sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen, etwa zu Besitzverhältnissen, Ausgleichsleistungen und – bei gemeinsamen Kindern – zur Betreuung und zum Kindeswohl. Ziel ist, die rechtlichen Folgen einer Trennung fair zu regeln und Nachteile für die Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Scheidungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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