Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche auf Leistungen aus dem System der sozialen Sicherung in Deutschland und dient der Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken sowie der Unterstützung in besonderen Lebenslagen. Es umfasst unter anderem Leistungen wie Arbeitslosengeld I und II zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeitslosigkeit, Wohngeld zur finanziellen Entlastung beim Wohnraum, Sozialhilfe als Auffangsystem für Menschen mit unzureichendem Einkommen oder Vermögen sowie Kindergeld zur Unterstützung von Eltern. Grundlage sind verschiedene Gesetze wie das SGB II, SGB III, SGB XII, das Wohngeldgesetz und das Bundeskindergeldgesetz, die Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Art der Leistungen festlegen.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Sozialrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: