Staathaftungs- und Entschädigungsrecht
Das Staatshaftungsrecht regelt die Inanspruchnahme staatlicher Stellen für hoheitliches Handeln, das Einzelne in ihren Rechten oder Vermögensinteressen beeinträchtigt. Entschädigungsansprüche dienen dabei dem Ausgleich von Sonderopfern im Allgemeininteresse, unterscheiden sich jedoch vom Schadensersatz: Während Schadensersatz die Vermögenslage wiederherstellt, die ohne das schädigende Ereignis bestanden hätte, bemisst sich die Entschädigung am Verkehrswert der entzogenen Substanz, ohne entgangenen Gewinn einzuschließen. Das Staatshaftungsrecht beruht nicht auf einem einheitlichen Gesetz, sondern auf verschiedenen gesetzlichen und richterrechtlichen Anspruchsgrundlagen, die die Haftung für hoheitliches Unrecht gegen nationale Hoheitsträger strukturieren.
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