Stiftung
Das Stiftungsrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen für die Gründung, Verwaltung und laufende Überwachung von Stiftungen, seien es gemeinnützige oder privatnützige Stiftungen. Dazu zählen die Ausarbeitung von Stiftungssatzungen, die Anerkennung durch Behörden, die Gestaltung rechtlicher Beziehungen zu Organen und Begünstigten sowie die Beachtung steuerlicher Vorgaben. Eine umfassende rechtliche Beratung sorgt für eine nachhaltige Umsetzung des Stifterwillens und die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Stiftung insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: