Strafrecht


Das Strafrecht regelt die Entstehung, den Umfang und die Durchsetzung staatlicher Strafansprüche und bildet einen besonderen Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Staat Sanktionen verhängen darf, die tief in die Freiheit und Rechte der Bürger eingreifen, und erfolgt stets auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften.

Ziel des Strafrechts ist es, gesellschaftlich relevantes Fehlverhalten zu sanktionieren, Straftaten zu ahnden und den Schutz von Personen und Eigentum zu gewährleisten. Dabei betrifft es sowohl Täter als auch Opfer und spielt eine zentrale Rolle bei Ermittlungsverfahren, Strafverfolgung und gerichtlicher Ahndung.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Strafrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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