Straßenverkehrsrecht


Das Straßenverkehrsrecht regelt die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und zielt auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, die Verkehrsfunktionalität sowie den Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt ab. Es vereint Vorschriften des öffentlichen Rechts, die Verhaltensregeln, Fahrzeugzulassung, Überwachung und Sanktionen umfassen, mit strafrechtlichen Regelungen bei schweren Pflichtverletzungen sowie zivilrechtlichen Bestimmungen zur Haftung und zum Schadensersatz nach Unfällen. Ergänzt wird es durch versicherungsrechtliche Vorgaben und technische Anforderungen an Fahrzeuge.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Straßenverkehrsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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