Testamentgestaltung


Das Erbrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für das Vererben von Vermögen und die Absicherung des letzten Willens. Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichten möchte, sollte dabei zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte beachten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Fachanwälte für Erbrecht beraten zu allen Fragen rund um die Gestaltung individueller Testamente, einschließlich Unternehmertestamente, Testamente nach Scheidung oder mit Auslandsbezug, und prüfen bestehende letztwillige Verfügungen auf Wirksamkeit. Darüber hinaus umfasst die Beratung die umfassende Nachfolgeplanung, etwa durch Pflichtteilsverzichte, Schenkungen oder andere letztwillige Anordnungen, sowie die steuerliche Optimierung von Testamenten, um die Vermögensübertragung effizient und rechtssicher zu gestalten

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Testamentsgestaltung insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


zurück