Umwandlungsrecht
Das Umwandlungsrecht regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe bei strukturellen Änderungen von Unternehmen, insbesondere bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln und Vermögensübertragungen. Ziel ist es, Unternehmen flexible und rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung ihrer Gesellschaftsstruktur zu ermöglichen – etwa im Rahmen von Konzernbildung, Nachfolgeregelungen oder Restrukturierungen. Unsere Beratung bietet hier individuelle Lösungen zur optimalen Nutzung gesetzlicher Spielräume und zur Minimierung rechtlicher Risiken.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Umwandlungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: