Unlauterer Wettbewerb


Der Erfolg eines Unternehmens hängt stark von der Positionierung im Markt ab, die nur durch Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen nachhaltig gesichert werden kann. Das Wettbewerbsrecht bildet dabei eine zentrale Grundlage, indem es faire Geschäftspraktiken vorschreibt und unlautere Handlungen sanktioniert.

Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn Unternehmen durch gesetzeswidrige Handlungen Konkurrenten oder Verbraucher benachteiligen, täuschen oder ungebührlich beeinflussen. Typische Beispiele sind irreführende Werbung, unsachliche Preisvergleiche, Herabsetzung von Wettbewerbern, Preisbindungen oder Boykotte sowie die Verletzung von Schutzrechten, etwa durch Plagiate oder unlautere Nutzung von Markennamen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Unlauterer Wettbewerb insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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