Unternehmenskaufrecht
Der Unternehmenskauf bezeichnet den Erwerb eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen durch einen Käufer von einem Verkäufer. Dabei wird das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit übertragen, sei es durch die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände, Betriebsteile oder durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Asset Deal, bei dem einzelne Wirtschaftsgüter oder Betriebsteile übertragen werden, und dem Share Deal, bei dem Anteile an der Gesellschaft selbst übertragen werden. Der Unternehmenskauf ist rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich hochkomplex, da er neben der Vertragsgestaltung auch Haftungsfragen, Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie regulatorische Vorgaben umfasst.
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