Verbraucherrecht
Das Verbraucherrecht regelt die speziellen Rechte und Schutzmechanismen für Personen, die Verträge überwiegend zu privaten Zwecken abschließen. Es zeigt sich in vielen Alltagssituationen, etwa beim Abschluss von Reiseverträgen, beim Online-Shopping, bei Kfz-Reparaturaufträgen, aber auch im Bereich der Produkthaftung oder bei der Kreditvergabe. Ziel des Verbraucherrechts ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem gesetzliche Regelungen, teils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), teils in Spezialgesetzen, ihnen bestimmte Rechte einräumen und sie vor Nachteilen gegenüber Unternehmern schützen. Verbraucher ist dabei, wer einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt; handelt jemand geschäftlich, etwa ein Zahnarzt beim Kauf von Praxisstühlen, gilt er als Unternehmer und unterliegt nicht den Verbraucherschutzvorschriften, während der private Einkauf von Lebensmitteln für die Familie unter den Verbraucherschutz fällt.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Verbraucherrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: