Versicherungsrecht


Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern, Versicherungen und Vermittlern und gehört zum Bereich des Zivilrechts. Es umfasst insbesondere das Privatversicherungsrecht, das Vertragsinhalte, Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen der Versicherungsverträge definiert.

Das Privatversicherungsrecht gliedert sich in Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsunternehmensrecht. Besonders bei der Schadensregulierung ist frühzeitige rechtliche Unterstützung empfehlenswert, da Versicherer häufig versuchen, Leistungen insbesondere bei höheren Forderungen zu reduzieren oder abzulehnen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Versicherungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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