Vertriebsrecht
Das Vertriebsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Herstellern, Lieferanten und Vertriebspartnern, wie Handelsvertretern, Vertragshändlern und Franchisenehmern. Es umfasst die Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, Fragen zu Provisionen, Kündigungsschutz sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Wettbewerbsverboten. Ziel ist es, rechtssichere und effiziente Vertriebsstrukturen zu schaffen und Konflikte – etwa bei Vertragsbeendigung oder Ausgleichsansprüchen – zu vermeiden oder professionell zu lösen.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Vertriebsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung: