Werkvertragsrecht


Der Werkvertrag regelt die Herstellung eines Werkes als vertraglich geschuldete Leistung, unabhängig davon, ob es sich um eine Sache oder ein unkörperliches Produkt wie ein Computerprogramm handelt.

Im Mittelpunkt steht die Erfolgsverpflichtung des Werkunternehmers, ein mangelfreies Werk mit der geschuldeten Beschaffenheit termingerecht zu liefern. Konflikte entstehen häufig bei Mängeln, der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder der Abwicklung von Abschlags- und Schlusszahlungen. Werkverträge überschneiden sich zudem oft mit anderen Rechtsgebieten und treten daher häufig als gemischte Verträge auf.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Werkvertragsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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