Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Eigentümern einer Wohnanlage und schafft Klarheit über die Zuständigkeiten innerhalb der Anlage. Es unterscheidet zwischen Sondereigentum, das die einzelne Wohnung sowie nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge und Innentüren umfasst, und Gemeinschaftseigentum, zu dem Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlagen und tragende Wände zählen. Diese Abgrenzung bestimmt, wer für Reparaturen und Modernisierungen verantwortlich ist.
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