Zivilverfahrensrecht


Ein Zivilprozess dient der Klärung privatrechtlicher Streitigkeiten und wird nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) geführt. Er beginnt mit der Einreichung einer Klageschrift, in der Kläger und Beklagter als Parteien gegenüberstehen. Der Kläger muss den geltend gemachten Anspruch beweisen, während die Parteien nach der Dispositionsmaxime maßgeblichen Einfluss auf Gegenstand und Ablauf des Verfahrens haben. Grundsätze wie Beibringungs- und Verhandlungsprinzip, Recht auf rechtliches Gehör und freie Beweiswürdigung leiten das Verfahren. Bei Erfolg erhält der Kläger einen Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Anspruchs.

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