Zwangsversteigerungsrecht


Das Zwangsversteigerungsrecht regelt die Veräußerung von Grundstücken zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen und ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) normiert. Gegenstand des Verfahrens ist das Eigentum an unbebauten oder bebauten Grundstücken, wobei insbesondere Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen häufig betroffen sind.

Beteiligte des Verfahrens sind in erster Linie der Schuldner und die Gläubiger. Darüber hinaus können Mieter oder Pächter, die vom Berechtigten Besitz erhalten haben und ihre Rechte im Verfahren anmelden, ebenfalls beteiligt sein. Auch Rechteinhaber aus den Grundbuch-Abteilungen II und III, etwa Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Dauerwohnrechte, Vormerkungen oder Grundpfandrechte, können am Verfahren teilnehmen und ihre Ansprüche geltend machen.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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