Zwangsvollstreckungsrecht


Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Mittel, mit dem Gläubiger offene Forderungen gegenüber Schuldnern durch staatliche Organe wie Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamte durchsetzen können, wenn bisherige Zahlungsaufforderungen erfolglos geblieben sind. Sie kann auf verschiedene Arten erfolgen: durch Pfändung beweglicher Sachen, also Sach- oder Taschenpfändung; durch Pfändung von unbeweglichem Vermögen, etwa mittels Zwangsversteigerung von Immobilien; oder durch Pfändung von Forderungen und Rechten, wie Kontopfändung, Lohn- beziehungsweise Gehaltspfändung oder Pfändung von Gesellschaftsanteilen. ermöglicht.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für Fragen rund um das Thema Zwangsvollstreckungsrecht insbesondere folgende Ansprechpartner zur Verfügung:


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